
Es besteht keine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher !
Im Schadenfall haften Sie trotzdem !
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht
für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen.
Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert.
Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig, wie auch jetzt schon, von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war.
Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen.
Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen
Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen gerade stehen müssen.
Falls Ihnen doch mal mit Ihren Aufsitzrasenmäher ein Schaden passiert, ist dies ggf. durch Ihre Privathaftpflichtversicherung oder Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung gedeckt.
Hierbei ist es wichtig dass Sie die Details Ihrer Privathaftpflicht Versicherung prüfen, und nachsehen ob Schäden mit dem Aufsitzrasenmäher mitversichert sind.
Sprechen Sie mit dem Experten für Immobilienversicherungen !
Bei uns sind Aufsitzrasenmäher in der Privathaftpflichtversicherung und in der
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kostenfrei mitversichert !
Am besten nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf !