Eine Versicherungsgesellschaft kann sehr billige Wohngebäudeversicherungen anbieten, wenn diese weiß, dass sie bei großen, teuren Schäden NICHT vollständig zahlen muss.
Hier erfahren Sie die 3 wichtigsten Punkte, die Sie jetzt sofort in Ihrer
bestehenden Wohngebäudeversicherung überprüfen sollten!
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Jetzt Wohngebäudeversicherung sofort überprüfen:
Prüfen Sie im Kleingedruckten Ihrer Police folgende Punkte:
1.
Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit sollte unbedingt mitversichert sein!
Dies bedeutet, dass die Versicherung darauf verzichtet, den Einwand auf grobe Fahrlässigkeit geltend zu machen, und den Schaden ohne Abzüge dafür reguliert.
2.
Unterversicherungsverzicht sollte unbedingt mitversichert sein!
Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft, auch wenn Ihre Immobilie zu niedrig versichert ist, trotzdem den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ohne Abzüge reguliert.
3.
Versicherungssumme & "Entschädigung zum Neuwert"
Bitte überprüfen Sie, ob die im Versicherungsschein eigetragene Versicherungssumme (manchmal als 1914er Wert angegeben) tatsächlich dem Wert Ihrer Immobilie entspricht.
Achten Sie unbedingt darauf, dass der "gleitende Neuwert" versichert ist.
Der "gleitende Neuwert" ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um ein neues Haus nach den heute geltenden Vorschriften wiederherzustellen.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter!