Mietsachschäden die Lösung für Mieter und Vermieter
Für Mietsachschäden haftet der Mieter.
Außer bei Abnutzung, die auf die ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache zurückzuführen ist, dies ist mit der Miete abgegolten.
Schäden, die fahrlässig, oder durch die unsachgemäße Nutzung entstanden sind, muss der Mieter ersetzen.
Ein Beispiel für ein Mietsachschaden:
Der Mieter macht sich im Bad schick, und dabei fällt ihm die Parfümflasche so unglücklich in
das Waschbecken, dass ein Stück des Waschbecken abplatzt.
Das Waschbecken ist nun beschädigt und der Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz.
Spätestens bei Auszug aus der Wohnung gibt es Probleme für beide Seiten.
Der Mieter sowie auch der Vermieter haben dann unangenehme Diskussionen.
Das Ergebnis:
Der Mieter verliert ein Teil seiner Kaution, oder der Vermieter bleibt auf seinem Schaden sitzen.
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Unser Tipp für Mieter:
Eine gute Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Mietsachschäden ab.
Achten Sie hierbei auf weitere Bausteine wie z.B. Schlüsselverlust, nicht deliktfähige Kinder, Gefälligkeitsschäden, hüten fremder Hunde usw.
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Tipp für Vermieter:
Lassen Sie sich von Ihren Mietern einen Nachweis über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung (inkl. Mietsachschäden) zeigen.
Übrigens,
prüfen Sie (bei eigengenutzten Immobilien) ob in Ihrer eigenen Privathaftpflichtversicherung der Baustein Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
mit eingeschlossen ist.
Für vermietete Immobilien benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Haben Sie einen Öltank ?
Wenn hier etwas schiefgeht entstehen sehr hohe Schäden an die Umwelt !
Prüfen Sie ebenfalls, ob der Öltank in der Haftpflichtversicherung mitversichert ist und vor allem, wie hoch die Versicherungssummen sind !
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren Versicherungsberater auf, wir beraten Sie gerne !